Die Bestattungsvorsorge
Eine Bestattungsvorsorge bedeutet, dass Sie zu Lebzeiten ihre eigene
Bestattung regeln. Gerade für Alleinstehende ist es wichtig zu
wissen, dass man so bestattet wird, wie man es sich gewünscht hat.
Mit einem Vorsorgevertrag und der gleichzeitigen finanziellen
Absicherung ist dies kein Problem.
Auch die Angehörigen werden mit einem Vorsorgevertrag entlastet, z. B.
wird den Angehörigen die Entscheidung abgenommen, welche
Bestattungsart der Wunsch der/des Verstorbenen war.
In einem Vorsorgevertrag kann z. B. auch geregelt sein, dass wir uns
um die Wohnungsauflösung kümmern sollen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite
Bestattungsvorsorge.
Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.
Die Bestattungsarten
Bei der Wahl der Bestattungsart kommen persönliche Vorlieben, vielleicht aber auch religiöse
Vorgaben zusammen. Dabei muss entschieden werden, ob es eine Erd- oder Feuerbestattung geben soll.
Bei der Auswahl des Grabes kommt es dann auch darauf an, auf welchem Friedhof die Beisetzung stattfinden soll.
Auch muss die Entscheidung getroffen werden, ob eine pflegefreie Grabstätte oder eine Grabstätte, bei der sich jemand um die Pflege kümmern muss, erworben werden soll.
Bei einem anonymen Urnengrab auf einem städtischen Friedhof in Dortmund weiß niemand, außer dem Friedhof, wann und wo die Urne beigesetzt wird.
Demnach ist es auch für die Angehörigen nicht möglich an der Beisetzung teilzunehmen.
Eine Übersicht geben wir Ihnen hierzu auf unserer Seite Bestattungsarten .
Kosten einer Bestattung
Sicherlich möchten Sie auch etwas über die Kosten einer
Bestattung wissen. Diese Frage ist nicht so
einfach zu beantworten. Auf die Frage "Was kostet eine Bestattung?"
bekommen Sie vielleicht die Gegenfrage "Was kostet denn ein Auto?".
Die Kosten hängen damit zusammen, was Sie für Wünsche haben.
Wie in der Grafik rechts zu sehen, setzen sich die Kosten einer
Bestattung aus Bestatterkosten und aus Friedhofsgebühren zusammen.
Bei den Bestatterkosten muss unterschieden werden zwischen
Eigenleistungen und Fremdleistungen.
Zu den Eigenleistungen zählen z. B. die Erledigung der Formalitäten,
der Sarg und die Überführung.
Zu den Fremdleistungen gehören z. B. Blumenschmuck, Gebühr für den
Totenschein und die Sterbeurkunden.
Zu den Friedhofsgebühren zählen z. B. das Grab, die Beisetzung und
die Trauerhallenbenutzung.
Da es eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, nennen wir Ihnen gerne
eine Preis, wenn wir Ihre genauen Wünsche kennen. Wenden Sie sich
dazu einfach persönlich, per E-Mail oder per Telefon an uns.
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